5
hen, steigt, je niedriger das Rating der Unternehmensanleihen ausfällt. Dieser Sachverhalt
verdeutlicht, dass Investoren nur dann risikoreichere Unternehmensanleihen kaufen,
wenn sie dafür mit einer höheren Rendite entschädigt werden. Die bei schlecht gerateten
Unternehmen impliziten höheren Risiken müssen also durch entsprechende Risikoprä-
mien entgolten werden. Deutlich sichtbar ist auch der Sprung beim Übergang von Invest-
mentgrade zu Junk bonds. Der Zusammenhang zwischen Rating und Risikoprämie wird in
der Abbildung also sehr deutlich.
c)
Neben dem Rating existieren noch andere Faktoren, die die Risikoprämie beeinflussen.
Wäre dem nicht so, dann würden alle Anleihen mit gleichem Rating gleiche Renditen ver-
sprechen. Dies ist aber nicht so. Vor allem die beiden Faktoren „Branche“ sowie „Rest-
laufzeit“ haben einen großen Einfluss auf die Risikoprämie.
So werden Anleihen von Telekommunikationsunternehmen regelmäßig mit höheren Risi-
koprämien bewertet als vergleichbare Anleihen mit identischem Rating. Der Faktor Bran-
che scheint also ein zusätzliches Risiko zu sein, das der Investor entgeltet sehen will.
Auch der Aspekt „Restlaufzeit der Anleihe“ ist für die Risikoprämie bedeutsam. Dies resul-
tiert daraus, dass längere Restlaufzeiten und der damit verbundene längere Zeithorizont
eine größere Unsicherheit darstellen als bald auslaufende Anleihen. Dadurch ist der Käu-
fer der Anleihe einem höheren Risiko ausgesetzt. Bspw. könnte sich das Rating des Un-
ternehmens bei einer Anleihe mit 10 Jahren Restlaufzeit noch stark ändern. Diese Unsi-
cherheit muss dem Investor durch eine entsprechende Risikoprämie vergolten werden.
d)
Trigger und Step-Up Klauseln sind zusätzliche Vereinbarungen beim Festlegen der Anlei-
hekonditionen. Die zuletzt von der Dt. Telekom emittierten Anleihen enthielten bspw. ei-
nen Step-Up Kupon (daher zählt diese Anleihe als Finanzinnovation
auch Kursgewinne
müssen versteuert werden). Diese Step-Up-Klausel bedeutet, dass die Nominalverzinsung
der Anleihe vom Rating des Unternehmens abhängig ist. Sinkt das Rating des Emittenten,
so muss die Nominalverzinsung angehoben werden (und evtl auch umgekehrt).
Ein Trigger beschreibt hingegen den Zwang des Emittenten, in bestimmten, vorher defi-
nierten Zuständen die Anleihe vorzeitig zurückzukaufen. Bsp. für solche Zustände wären
Ratingherabstufungen oder bestimmte Gewinnschwellen.
Warum setzt ein Unternehmen diese Mittel ein? Durch das Einräumen dieser Rechte,
bzw. Verpflichtungen stellt sich das Unternehmen im Falle des Wirksamwerdens der Ver-
einbarungen schlechter als bei einer „normalen“ Anleihe: höhere Nominalverzinsung be-
deutet einen höheren Mittelabfluss. Wenn der Trigger greift, dann muss das Unternehmen
sogar die gesamte Tranche der Anleihe zurückkaufen. In diese Situation möchte das Un-
ternehmen natürlich nicht geraten. Deshalb gibt es dem Käufer der Anleihe eine Wette an
die Hand. Damit möchte es dem Kapitalmarkt signalisieren, dass es von sich glaubt fi-
nanzstark genug zu sein, so dass die Vereinbarungen nicht greifen und es daher die zu-
sätzlichen Forderungen nicht fürchten braucht.