1)
Die neuen Basler Eigenkapitalvereinbarungen (Basel II) basieren auf drei Säulen, die alle
eine Kapitalmarktorientierung der betroffenen Banken und Unternehmen erfordern.
In der ersten Säule werden die Mindesteigenkapitalanforderungen an die kreditgebenden
Banken formuliert: die Banken müssen, abhängig von der Bonität des kreditaufnehmenden
Unternehmens, Eigenkapital hinterlegen, welches sich auf die Kreditkonditionen auswirkt.
Unternehmen, die sich über Fremdkapital finanzieren, müssen also entsprechend handeln,
um ihr Rating (extern oder intern) zu verbessern und somit die Kapitalkosten zu senken. Mit
anderen Worten werden die Unternehmen dazu gezwungen den Kapitalmarkt in ihren Stra-
tegien zu berücksichtigen und kapitalmarktorientiert zu handeln.
Die zweite Säule beschreibt die Bankenaufsicht. Die Banken werden dazu verpflichtet mit
den Aufsichtsbehörden im Bereich des Risikomanagements zu kooperieren. Dies ist im
Rahmen aller Kapitalmarktteilnehmer sinnvoll, da Banken sehr wichtige Kapitalmarktakteure
sind, deren Konkurs weit reichende Konsequenzen hätte.
Die dritte Säule wiederum fordert eine hohe Transparenz des Handelns der Banken. Mit
strengen Offenlegungspflichten soll dem Kapitalmarkt die Möglichkeit gegeben werden, die
Strategie und das Risikomanagement der Banken zu verstehen. Dies ist erforderlich, damit
der Kapitalmarkt wiederum hohe Risiken erkennen und mit einer entsprechenden Risiko-
prämie berücksichtigen kann. Die dritte Säule ist also wiederum klar auf die Kapitalmarktori-
entierung ausgelegt, jedoch werden diesmal (wie auch in der zweiten Säule) die Banken in
die Pflicht genommen.
2a)
Als Risikoprämie bezeichnet man die Differenz der Erwartungswerte zwischen einer siche-
ren und einer mit Risiko behafteten Alternative.
2b)
1. Aufstellen der Zahlungsreihe mit den erwarteten Zahlungen. Diese entspricht nicht
der mit der Anleihe verbrieften Zahlungsreihe, da noch die Ausfallwahrscheinlichkeit,
Recovery Rate und andere Anleihekonditionen (z.B. Stepup-Klauseln) hierbei be-
rücksichtigt werden müssen.
2. Berechnen der mit der Zahlungsreihe verbundenen effektiven Verzinsung. Diese
entspricht dem internen Zinsfuß der Zahlungsreihe, der definiert ist als der Kalkulati-
onszins, bei dem der Kapitalwert der Zahlungsreihe den Wert 0 annimmt.
3. Ermittlung des relevanten sicheren Zinses. Da die Risikoprämie als Differenz der Er-
wartungswerte definiert ist, muss auch der adäquate sichere Zins bestimmt werden.
4. Berechnung der Risikoprämie: Risikoprämie = Effektivverzinsung - sicherer Zins