in engen Märkten durch entsprechende Kaufempfehlungen Kursbewegungen zu bewirken, die
sich dann jedoch meist sehr schnell wieder normalisieren. Auch immense Kapitaleinsätze
reichen nicht aus, um den Markt in eine gewünschte Richtung lenken zu können. Wir gehen
davon aus, dass den meisten Marktteilnehmern ihre fehlende Beeinflussungsmöglichkeit
bewusst ist, d.h. auch keine wahrgenommene Kontrolle über eine mögliche Beeinflussung
vorliegt.
Variante 2: Kontrolle als wahrgenommene Fähigkeit zur Vorhersage
Sind Ereignisse in gewisser Weise prognostizierbar, kann sich der Mensch darauf einstellen
und seine Handlungen derartig ausrichten, dass das Ereignis für ihn als möglichst angenehm
empfunden wird. Dementsprechend bestehen zwar keine Beeinflussungsmöglichkeiten des
Ereignisses wie in der ersten Variante, jedoch kann das Individuum zumindest seine eigene
künftige
Situation
im
Kontext
dieses
Ereignisses
gestalten.
In
einer
entscheidungstheoretischen Terminologie bedeutet dies, dass sich der Entscheider bei einer
Kontrolle durch Vorhersehbarkeit in einer Entscheidungssituation unter sicheren Erwartungen
sieht. Bei einer Vorhersehbarkeit von Kursen in Finanzmärkten könnte ein Marktteilnehmer
immer so agieren, dass er sehr reich werden würde. Ebenso wie bei der Beeinflussbarkeit
muss jedoch auch im Hinblick auf eine Vorhersagbarkeit davon ausgegangen werden, dass
Marktteilnehmer diese Kontrolle in realiter nicht besitzen. Eine Ausnahme bilden lediglich
Insider, die jedoch per jure ihr Wissen bzw. die situationsbezogene Vorhersagfähigkeit nicht
zu ihren Gunsten ausnutzen dürfen.
Variante 3: Kontrolle bei der Kenntnis der Einflussvariablen einer Entscheidungssituation
In der dritten Kontrollvariante wird lediglich gefordert, dass die Einflussgrößen für das
Ereignis
mit
entsprechenden
Interdependenzen,
Ursachenzusammenhängen
und
Unsicherheiten bekannt sind, ohne jedoch weder das Ereignis als solches beeinflussen noch
aufgrund der vorliegenden Unsicherheiten vorhersagen zu können. Eine Person mit
entsprechender Kontrolle kann zumindest ihre eigene Person einschätzen und ist
dementsprechend nicht völlig ausgeliefert. Eine für eine Kontrollwahrnehmung günstige
Situation liegt vor, wenn sich der Entscheider vollständig informiert und kompetent fühlt und
die jeweiligen Wahrscheinlichkeiten verlässlich angegeben werden können. Noch günstiger
wird die Situation, wenn bekannt ist, das sich die Entscheidungssituation in näherer Zukunft
häufig wiederholen wird. In Finanzmärkten sind jedoch Situationen, die mit vollständiger
Information und verlässlich anzugebenden Wahrscheinlichkeiten charakterisiert werden
können, untypisch. In der Regel ist dem Entscheider bewusst, dass er nur unvollständige
Informationen über sein mögliches Engagement besitzt, zugleich kann er höchstens vage
Vorstellungen über Wahrscheinlichkeiten äußern. In derartigen Situationen fühlen sich
Menschen weniger kompetent, was sich unmittelbar auf die Wahrnehmung der Kontrolle
auswirkt.
Variante 4: Kontrolle durch Fähigkeit des retrospektiven Erklärens von Ereignissen
Die Kontrolle, ein Ereignis retrospektiv erklären zu können, ermöglicht einer Person nicht
nur, die Umwelt nachträglich sinnvoll und geordnet darzustellen. Vielmehr kommt es ihr
darauf an, durch die Erklärung Kenntnisse zu erlangen, die einen lenkenden Eingriff in der
Zukunft erlauben, wenn ähnliche Ereignisse anstehen. Wenn nämlich ein Ereignis erklärt ist,
sind auch die relevanten Ursachen bekannt, und möglicherweise kann die Person die
Ursachen und somit ihre eigenen zukünftige Situation beeinflussen. In Finanzmärkten spielt
dies insofern eine Rolle, als dass das Erkennen von Wirkungszusammenhängen in Märkten
natürlich für spätere Engagements von außerordentlich hohem Nutzen sein kann (z.B. nach
Crashs). Eine Gefahr ergibt sich hieraus, weil zur Befriedigung des drückenden