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4c)
Das CAPM-Bewertungskalkül ist unter der Voraussetzung anwendbar, dass sehr viele Kapi-
talgeber ein Investitionsprojekt durchführen. Dies hat zur Folge, dass sich ein etwaiges
unsystematisches, projektspezifisches Risiko auf alle Kapitalgeber verteilt und dadurch
bewertungsirrelevant wird. Es muss also keine Risikoprämie für das unsystematische Risiko
in der Bewertung berücksichtigt werden.
Würde ein Großaktionär hingegen alle Aktien übernehmen und in Folge dessen als alleiniger
Investor auftreten, so könnte die obige Annahme verletzt sein.
Es würde zu keiner veränderten Bewertung kommen, wenn der Großaktionär entweder
selber börsennotiert ist (z.B. eine Übernahme durch eine andere AG) oder wenn der Groß-
aktionär eine andere Person ist, die sich trotzdem noch gut diversifizieren kann. Außerdem
würde sich bei Risikoneutralität des Investors (c=0) und einer perfekten Korrelation der
Marktrendite mit den oder gegen die Zahlungen des Projekts eine Risikoprämie für das
unsystematische Risiko von 0 ergeben.
Ist dies jedoch nicht der Fall, dann könnte das unsystematische Risiko wieder bewertungsre-
levant werden, was zur Folge haben könnte, dass die Risikoprämie für das unsystematische
Risiko das Projekt als nicht mehr lohnend erscheinen lässt.