Marktteilnehmern ihre fehlende Beeinflussungsmöglichkeit bewusst ist, d.h. auch keine wahrge-
nommene Kontrolle über eine mögliche Beeinflussung vorliegt.
Variante 2: Kontrolle als wahrgenommene Fähigkeit zur Vorhersage
Sind Ereignisse in gewisser Weise prognostizierbar, kann sich der Mensch darauf einstellen und
seine Handlungen derart ausrichten, daß das Ereignis für ihn möglichst angenehm empfunden
wird. Dementsprechend bestehen zwar keine Beeinflussungsmöglichkeiten des Ereignisses wie
in der ersten Variante, jedoch kann das Individuum zumindest seine eigene künftige Situation im
Kontext dieses Ereignisses gestalten. In einer entscheidungstheoretischen Terminologie bedeu-
tet dies, daß sich der Entscheider bei einer Kontrolle durch Vorhersehbarkeit in einer Entschei-
dungssituation unter sicheren Erwartungen sieht. Bei einer Vorhersehbarkeit von Kursen in
Finanzmärkten könnte ein Marktteilnehmer immer so agieren, daß er sehr reich werden würde.
Ebenso wie bei der Beeinflussbarkeit muß jedoch auch im Hinblick auf eine Vorhersagbarkeit
davon ausgegangen werden, daß Marktteilnehmer diese Kontrolle in realiter nicht besitzen. Eine
Ausnahme bilden lediglich Insider, die jedoch per jure ihr Wissen bzw. die situationsbezogene
Vorhersagfähigkeit nicht zu ihren Gunsten ausnutzen dürfen.
Variante 3: Kontrolle bei der Kenntnis der Einflussvariablen einer Entscheidungssituation
In der dritten Kontrollvariante wird lediglich gefordert, daß die Einflußgrößen für das Ereignis mit
entsprechenden Interdependenzen, Ursachenzusammenhängen und Unsicherheiten bekannt
sind, ohne jedoch weder das Ereignis als solches beeinflussen noch aufgrund der vorliegenden
Unsicherheiten vorhersagen zu können. Eine Person mit entsprechender Kontrolle kann zumin-
dest ihre eigene Person einschätzen und ist dementsprechend nicht völlig ausgeliefert.
Eine für eine Kontrollwahrnehmung günstige Situation liegt vor, wenn sich der Entscheider voll-
ständig informiert und kompetent fühlt und die jeweiligen Wahrscheinlichkeiten verlässlich an-
gegeben werden können. Noch günstiger wird die Situation, wenn bekannt ist, das sich die
Entscheidungssituation in näherer Zukunft häufig wiederholen wird.
In Finanzmärkten sind jedoch Situationen, die mit vollständiger Information und verläßlich anzu-
gebenden Wahrscheinlichkeiten charakterisiert werden können, untypisch. In der Regel ist dem
Entscheider bewusst, daß er nur unvollständige Informationen über sein mögliches Engagement
besitzt, zugleich kann er höchstens vage Vorstellungen über Wahrscheinlichkeiten äußern. In
derartigen Situationen fühlen sich Menschen weniger kompetent, was sich unmittelbar auf die
Wahrnehmung der Kontrolle auswirkt.
Variante 4: Kontrolle durch Fähigkeit des retrospektiven Erklärens von Ereignissen
Die Kontrolle, ein Ereignis retrospektiv erklären zu können, ermöglicht einer Person nicht nur,
die Umwelt nachträglich sinnvoll und geordnet darzustellen. Vielmehr kommt es ihr darauf an,
durch die Erklärung Kenntnisse zu erlangen, die einen lenkenden Eingriff in der Zukunft erlau-
ben, wenn ähnliche Ereignisse anstehen. Wenn nämlich ein Ereignis erklärt ist, sind auch die
relevanten Ursachen bekannt, und möglicherweise kann die Person die Ursachen und somit ihre
eigenen zukünftige Situation beeinflussen.
In Finanzmärkten spielt dies insofern eine Rolle, als daß das Erkennen von Wirkungszusam-
menhängen in Märkten natürlich für spätere Engagements von außerordentlich hohem Nutzen
sein kann (z.B. nach Crashs).